Ein Zwischenruf ist Teil der parlamentarischen Debatte. Er will meistens auf etwas aufmerksam machen, das in dem Diskurs zu kurz kommt.
Es gibt zwei Extremformen, die hier nicht gemeint sind. Zum einen gab es in der Volkskammer der DDR keine Zwischenrufe, dafür kann man in den Protokollen lesen: „Beifall“ oder „langanhaltender Beifall“. Zum anderen gibt es – auch im Bundestag – Zwischenrufe, die ausschließlich den Redner am Pult diffamieren wollen.
Die Zwischenrufe in unserer Rubrik wollen auf Sachverhalte aufmerksam machen, die möglicherweise übersehen werden. Natürlich wollen sie auch provozieren. Für jeden Zwischenruf ist allein der Autor verantwortlich.